Bereiterhaftpflicht mit und ohne Ausbildungsnachweis

mit Ausbildungsnachweis und ohne Ausbildungsnachweis

€ 15.000.000,- pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

  • Schäden an den in Beritt genommenen Pferden sind mitversichert
  • Hüterhaftpflicht für in Beritt genommene Pferde ist mitversichert
  • mitversichert ist auch die Tätigkeit als Reitlehrer

 

Berittpferde

  • bis zu 4 Pferde gleichzeitig im Beritt sind versichert
  •  Schäden an den in Beritt genommenen Pferden (auch Fütterungsschäden) sind bis € 10.000,- je Tier mitversichert

Unterrichtserteilung als Reitlehrer

  • Versicherungsschutz für die Erteilung von Reitunterricht in Theorie und Praxis
  • die Aufsichtsführung über Reitschüler
  • Ausritte im Rahmen des Reitunterrichts
  • Leitung und Beaufsichtigung von Reitprüfungen
  • Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen (inkl. Aufenthalt in Herbergen)
  • Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken

 

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