Die Arbeit lieben. Auf einen starken Partner verlassen.

Der Parcours in Ihrer Hundeschule, das Katzenzimmer in Ihrer Tierpension –alles Orte zum Austoben und Spielen.

Aber es sind auch Orte, an denen sich fremde Tiere zum ersten Mal begegnen und vor allem, an denen Sie als Inhaber oder Hundeausbilder die Verantwortung aus Schäden durch Ihr Verschulden tragen.

Rutscht ein Hundebesitzer auf Ihrem Erlebnis-Parcours aus und verstaucht sich den Knöchel, sind Sie zu Schadenersatz verpflichtet.

Oder ein Hund hat sich verletzt, weil Sie beim Aufbau des Parcours etwas unaufmerksam waren. Unsere Betriebshaftpflicht für Hundeschulen und Tierpensionen schützt Sie davor.

 

Ihre Vorteile mit der Betriebshaftpflicht:

  • 15 Mio. € Deckungssumme – pauschal für Personen-, Sach-, Vermögensschäden
  • Beitragsfreier Einschluss der Privat- und Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung (ab 500 € Jahresbeitrag)
  • Veranstaltungen unbegrenzt mitversichert
  • Hüterhaftpflicht bei Pensionstieren inklusive
  • Schäden am in Verwahrung genommenen Tier bis 1.000 €
  • Schäden am auszubildenden Hund durch Verschulden des Ausbilders bis 1.000 € mitversichert
  • Verkauf im Nebenerwerb (z. B. Hundezubehör, Futter)
  • Speziell bei Tierheimen: Sachschaden in der Pflegestelle des Tieres begrenzt auf 5.000 €, Selbstbeteiligung 300 €
  • Probeschlafen von Vermittlungstieren mitversichert

 

Für jeden Bedarf der richtige Schutz Auch für Tierschutz- und Vermittlungsvereine haben wir die passenden Lösungen.
Wir beraten Sie gern dazu.

 

Betriebshaftpflicht für Hundeschulen und Tierpensionen_Produktflyer (PDF)

 

Für weitere Details und eine persönliche Beratung sprechen Sie einfach mit uns!